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Bußgeld-Rechner Zeiterfassung 2026

Bußgeldrisiko berechnen: Fehlende Zeiterfassung, ArbZG-Verstöße, Mindestlohn. Bis 30.000 € pro Verstoß. Kostenloser CERTISCAN Rechner.

Bußgeldrisiko berechnen

MA
Alle betroffenen Mitarbeiter
Wählen Sie den relevanten Verstoß
900.000 €
Maximales Bußgeldrisiko
Hohes Bußgeldrisiko!
VerstoßKeine Zeiterfassung (§ 16 ArbZG)
Bußgeld pro MA/Verstoß1.600–30.000 €
Betroffene Mitarbeiter30
Maximales Risiko900.000 €
Wahrscheinliches Risiko474.000 €
Minimales Risiko48.000 €
CERTISCAN Kosten/Jahr348 €
Amortisation1 Monat(e)
Achtung Wichtig: Bußgelder werden pro Mitarbeiter UND pro Verstoß verhängt. Bei wiederholten Verstößen droht ein Strafverfahren (§ 23 ArbZG) mit Freiheitsstrafe bis 1 Jahr. CERTISCAN eliminiert dieses Risiko vollständig ab 29 €/Monat.

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CERTISCAN sorgt für lückenlose Zeiterfassung und ArbZG-Compliance – Bußgeldrisiko auf null. Digitale Stempeluhr, automatische Pausenabzüge, Compliance-Dashboard. Ab 29 €/Monat.

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Bußgeldrisiko berechnen – was droht bei fehlender Zeiterfassung?

Fehlende oder mangelhafte Zeiterfassung kann teuer werden: Bis 30.000 € pro Verstoß nach § 22 ArbZG. Der kostenlose CERTISCAN Bußgeld-Rechner zeigt Ihr konkretes Risiko – basierend auf Mitarbeiterzahl und Verstoßart. Bei 50 Mitarbeitern ohne Zeiterfassung drohen bis zu 1.500.000 €.

Beispiel: Ein FM-Unternehmen mit 30 Mitarbeitern ohne digitale Zeiterfassung riskiert bei einer Prüfung bis zu 900.000 € Bußgeld. CERTISCAN eliminiert dieses Risiko ab 29 €/Monat pro Standort.

Seit dem BAG-Urteil: Zeiterfassung ist Pflicht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, 13.09.2022, 1 ABR 22/21) hat entschieden: Arbeitgeber müssen die gesamte Arbeitszeit systematisch erfassen. Nicht nur Überstunden. Grundlage ist § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG in Verbindung mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie.

Warum CERTISCAN statt Risiko?

Der CERTISCAN Bußgeld-Rechner zeigt das theoretische Risiko. Die CERTISCAN Zeiterfassung ab 29 €/Monat eliminiert es komplett: digitale Stempeluhr, automatische Pausenabzüge, ArbZG-Compliance-Prüfung in Echtzeit und revisionssichere Dokumentation für Betriebsprüfungen.

Im Facility Management mit vielen Standorten, Minijobbern und Teilzeitkräften ist das Risiko besonders hoch. Der Zoll (FKS) prüft die Reinigungsbranche gezielt. CERTISCAN schützt Sie.

Die häufigsten Verstöße

Die Arbeitsschutzbehörden und der Zoll prüfen besonders: fehlende Zeiterfassung (§ 16 ArbZG), Überschreitung der Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG), fehlende Ruhepausen (§ 4 ArbZG) und Unterschreitung der Ruhezeit (§ 5 ArbZG). Jeder Verstoß kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden – pro Mitarbeiter und pro Vorfall.

Berechnung geprüft von Christoph Schulz, Gründer CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: März 2026.

Bußgeldrisiko berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
ArbZG-ComplianceAutomatischNicht möglichNicht möglich
Revisionssicher
Bußgeld-SchutzVollständigTeilweiseGering
Automatische Pausen
ManipulationsschutzWORM-Audit-TrailKeinerKeiner
Mobile Stempeluhr
DATEV-Export
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über Bußgelder bei Zeiterfassung wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Bußgelder bei Arbeitszeit-Verstößen basieren auf mehreren Gesetzen:

  • § 22 ArbZG: Ordnungswidrigkeiten – Bußgeld bis 30.000 € pro Verstoß
  • § 23 ArbZG: Straftaten bei Vorsatz/Wiederholung – Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
  • § 16 ArbZG: Aufzeichnungspflicht für über 8 h/Tag hinausgehende Arbeitszeit
  • § 21 MiLoG: Bußgeld bis 500.000 € bei Mindestlohnverstößen
  • § 17 MiLoG: Aufzeichnungspflicht für bestimmte Branchen und Minijobs
  • BAG-Urteil 13.09.2022: Pflicht zur systematischen Erfassung der gesamten Arbeitszeit

Bußgeldkatalog

  1. Keine Zeiterfassung: 1.600–30.000 € pro MA/Verstoß (§ 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG)
  2. Tgl. Arbeitszeit über 10 h: 1.600–30.000 € pro MA/Verstoß (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG)
  3. Fehlende Ruhepause: 1.600–30.000 € pro MA/Verstoß (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG)
  4. Ruhezeit unter 11 h: 1.600–30.000 € pro MA/Verstoß (§ 22 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG)
  5. Sonntagsarbeit ohne Genehmigung: Bis 15.000 €
  6. Mindestlohnverstoß: Bis 500.000 € (§ 21 MiLoG)

Risikofaktoren

  • Branche: Reinigung, Bau, Gastronomie, Fleischverarbeitung werden häufiger geprüft
  • Mitarbeiterzahl: Bußgeld wird pro MA und Verstoß verhängt
  • Wiederholungstäter: Höhere Bußgelder, ggf. Strafverfahren (§ 23 ArbZG)
  • Vorsatz vs. Fahrlässigkeit: Vorsätzliche Verstöße werden härter bestraft
  • Unternehmensgröße: Größere Unternehmen werden strenger beurteilt

Prüfende Behörden

  • Arbeitsschutzbehörden: Gewerbeaufsicht / Amt für Arbeitsschutz (länderspezifisch)
  • Zoll / FKS: Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Mindestlohn und Arbeitszeiten
  • Berufsgenossenschaft: Prüft bei Arbeitsunfällen die Arbeitszeitdokumentation
  • Deutsche Rentenversicherung: Betriebsprüfung alle 4 Jahre

Praxistipps zur Bußgeldvermeidung

  • ✅ Digitale Zeiterfassung für ALLE Mitarbeiter einführen (CERTISCAN ab 29 €/Mo)
  • ✅ Automatische Pausenabzüge gemäß § 4 ArbZG aktivieren
  • ✅ ArbZG-Compliance-Dashboard täglich prüfen
  • ✅ Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufbewahren
  • ✅ Regelmäßige Schulungen für Führungskräfte durchführen

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender Zeiterfassung?+
Bis zu 30.000 € pro Verstoß nach § 22 ArbZG. Bei mehreren Mitarbeitern multipliziert sich das Risiko. Bei 50 MA ohne Zeiterfassung: theoretisch bis zu 1,5 Mio. €.
Ist digitale Zeiterfassung Pflicht?+
Ja, seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 müssen Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit systematisch erfassen. Ein Referentenentwurf zur Novellierung des ArbZG wird 2026 erwartet und soll elektronische Zeiterfassung vorschreiben.
Wer kontrolliert die Zeiterfassung?+
Die Arbeitsschutzbehörden der Länder (Gewerbeaufsicht), der Zoll/FKS (Mindestlohn + Schwarzarbeit), die BG bei Unfällen und die DRV bei Betriebsprüfungen.
Welche Branchen werden besonders geprüft?+
Reinigung, Bau, Gastronomie, Fleischverarbeitung, Spedition und Logistik. Diese Branchen sind in § 2a SchwarzArbG gelistet und unterliegen erhöhter Aufzeichnungspflicht.
Was passiert bei wiederholten Verstößen?+
Wiederholte Verstöße können nach § 23 ArbZG als Straftaten verfolgt werden – mit Freiheitsstrafe bis 1 Jahr. Zudem steigt das Bußgeld bei Wiederholung deutlich.
Gilt die Pflicht auch für Minijobber?+
Ja, für Minijobber gilt eine erweiterte Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit müssen täglich dokumentiert werden.
Wie schnell muss ich die Zeiterfassung einführen?+
Sofort. Seit dem BAG-Urteil 2022 besteht die Pflicht bereits. CERTISCAN kann innerhalb eines Tages eingerichtet werden – ohne Hardware, ohne Installation.
Reicht eine Excel-Tabelle als Zeiterfassung?+
Rechtlich umstritten. Excel ist manipulierbar und nicht revisionssicher. Digitale Lösungen wie CERTISCAN bieten manipulationssichere, WORM-Audit-Trail-gesicherte Aufzeichnungen.
Was kostet CERTISCAN Zeiterfassung?+
Ab 29 €/Monat pro Standort. Inklusive digitale Stempeluhr, ArbZG-Compliance, automatische Pausen, DATEV-Export und unbegrenzte Mitarbeiter.
Welche Daten muss ich aufzeichnen?+
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Pausen und Ruhezeiten. Die Aufzeichnungen müssen 2 Jahre aufbewahrt werden. CERTISCAN speichert alles automatisch und revisionssicher.

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