Prüfen Sie in 2 Minuten, ob Ihre Zeiterfassung den Anforderungen des BAG-Urteils und ArbZG entspricht.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 entschieden: Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen (Az. 1 ABR 22/21). Vertrauensarbeitszeit ohne Dokumentation ist nicht mehr zulässig.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt zudem Höchstarbeitszeiten, Pausenpflichten und Aufbewahrungsfristen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 30.000 EUR geahndet werden.