CERTISCAN
ArbZG-konform · BAG-Urteil 2022

Elektronische Zeiterfassung
ab 29 EUR – ArbZG-konform

Automatische Zuschläge, DATEV-Export und gesetzliche Pausenregelung – alles in einer Flatrate. Keine pro-Mitarbeiter-Kosten. Keine Hardware. In 5 Minuten einsatzbereit.

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Ohne elektronische Zeiterfassung passiert das…

Das BAG-Urteil vom 13.09.2022 verpflichtet jeden Arbeitgeber zur elektronischen Zeiterfassung. Wer noch auf Papier setzt, riskiert mehr als nur Ärger bei der nächsten Prüfung.

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Zettelwirtschaft ist rechtswidrig

Das BAG hat klargestellt: Arbeitgeber müssen ein System zur elektronischen Arbeitszeiterfassung einführen. Stundenzettel und Excel-Tabellen reichen nicht mehr aus. Bei Betriebsprüfungen drohen Nachfragen und Beanstandungen.

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Manuelle Zuschläge = Fehlerquelle

Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge manuell berechnen kostet Zeit und produziert Fehler. Falsche Zuschläge führen zu Lohnnachforderungen, Nachzahlungen an die Sozialversicherung und unzufriedenen Mitarbeitern.

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Kein DATEV-Export = doppelte Arbeit

Ohne automatischen Export tippen Sie jeden Monat Arbeitszeiten manuell in die Lohnbuchhaltung ab. Das kostet Stunden, ist fehleranfällig und verzögert die Lohnabrechnung für Ihre Mitarbeiter.

Mit CERTISCAN Zeiterfassung…

Sechs Funktionen, die Ihre Arbeitszeiterfassung vollständig digitalisieren – rechtssicher, automatisch und zum Flatrate-Preis.

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QR-Stempeluhr

Mitarbeiter scannen den QR-Code am Standort und stempeln sich sekundengenau ein und aus. Kein teures Terminal, keine Stechuhr, keine Zettelwirtschaft. CERTISCAN macht jedes Smartphone zur Stempeluhr.

🌙

Automatische Zuschläge

CERTISCAN berechnet Nachtzuschlag (25 %), Sonntagszuschlag (50 %) und Feiertagszuschlag (100 %) vollautomatisch. Alle 16 Bundesländer mit individuellen Feiertagen hinterlegt. Kein manuelles Rechnen mehr.

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DATEV-Export

Arbeitsstunden, Zuschläge und Abwesenheiten per Klick als DATEV-kompatible CSV exportieren. Direkter Import beim Steuerberater oder in die Lohnbuchhaltung. CERTISCAN eliminiert doppelte Datenerfassung.

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ArbZG §4 Auto-Pause

Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit bucht CERTISCAN automatisch die gesetzliche Pause nach ArbZG §4 ein. Kein Mitarbeiter vergisst die Pflichtpause, kein Arbeitgeber riskiert einen Verstoß.

Freigabe-Workflow

Erfasste Stunden durchlaufen einen Freigabe-Workflow: Mitarbeiter erfasst, Manager prüft und genehmigt. Erst nach Freigabe fließen die Stunden in den DATEV-Export. Transparenz für alle Beteiligten.

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Offline-Modus

Kein Internet im Keller oder auf der Baustelle? CERTISCAN speichert Stempelzeiten lokal und synchronisiert automatisch bei Wiederverbindung. Keine verlorenen Arbeitszeiten, egal wo Ihre Mitarbeiter arbeiten.

Rechtliche Grundlage

PFLICHTArbZG + BAG-Urteil 13.09.2022

Elektronische Zeiterfassung ist Pflicht

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) entschieden: Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Diese Pflicht ergibt sich aus der Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) im Licht der EuGH-Entscheidung (C-55/18). Die Erfassung muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit umfassen.

Aktuell gibt es zwar kein explizites Bußgeld für fehlende Zeiterfassung, jedoch können Gewerbeaufsichtsämter bei Verstößen gegen das ArbZG (Ruhezeiten, Höchstarbeitszeiten, Pausen) Bußgelder bis zu 30.000 EUR verhängen. Ohne Zeiterfassungssystem können Sie die Einhaltung nicht nachweisen.

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CERTISCAN vs. Wettbewerber

* clockodo: 20 MA × 6 EUR = 120 EUR/Mo. timr: 20 MA × 4 EUR = 80 EUR/Mo. Stand 03/2026.

FeatureCERTISCANclockodotimr
Flatrate-Preis29 €/Moab 120 €*ab 80 €*
Zuschläge automatisch
DATEV-Export
ArbZG Auto-Pause
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10 Sprachen
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Flatrate – egal ob 5 oder 50 Mitarbeiter. 14 Tage kostenlos, keine Kreditkarte.

Time Starter
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Häufige Fragen zur CERTISCAN Zeiterfassung

Ist Zeiterfassung Pflicht?
Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) entschieden, dass alle Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch und elektronisch erfassen müssen. Mit CERTISCAN erfüllen Sie diese Pflicht ab 29 EUR pro Monat — ohne teure Hardware oder komplizierte Einrichtung.
Was kostet CERTISCAN Zeiterfassung?
CERTISCAN Zeiterfassung startet ab 29 EUR pro Monat im Time Starter Tarif. Das ist eine Flatrate — egal ob Sie 5 oder 50 Mitarbeiter haben. Zum Vergleich: Bei clockodo zahlen Sie ab 6 EUR pro Mitarbeiter, bei 20 Mitarbeitern also bereits 120 EUR monatlich. CERTISCAN ist günstiger ab dem ersten Mitarbeiter.
Ist CERTISCAN DATEV-kompatibel?
Ja. CERTISCAN exportiert Buchungsstapel und Lohnbuchungen im DATEV-kompatiblen CSV-Format (UTF-8 BOM, Semikolon-getrennt). Ihr Steuerberater kann die Daten direkt in DATEV Lodas oder DATEV Lohn und Gehalt importieren. Auch Personalnummer und Kostenstelle werden berücksichtigt.
Welche Zuschläge berechnet CERTISCAN?
CERTISCAN berechnet drei Zuschlagsarten vollautomatisch: Nachtzuschlag (25 % für Arbeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr), Sonntagszuschlag (50 %) und Feiertagszuschlag (100 %). Alle gesetzlichen Feiertage aller 16 Bundesländer sind hinterlegt — inklusive regionaler Feiertage wie Fronleichnam oder Reformationstag.
Funktioniert CERTISCAN offline?
Ja. CERTISCAN speichert Stempelzeiten lokal auf dem Gerät (IndexedDB + Service Worker), wenn keine Internetverbindung besteht. Sobald das Gerät wieder online ist, werden alle Einträge automatisch synchronisiert. Kein Zeitstempel geht verloren — ideal für Keller, Tiefgaragen oder ländliche Baustellen.
Kann ich von clockodo wechseln?
Ja. Der Wechsel zu CERTISCAN ist in wenigen Minuten erledigt. Sie registrieren sich, legen Ihre Mitarbeiter an und können sofort loslegen. Bestehende Daten können Sie bei Bedarf per CSV importieren. CERTISCAN bietet 14 Tage kostenlosen Test, damit Sie alles in Ruhe ausprobieren können.
Wie schnell ist die Einrichtung?
CERTISCAN Zeiterfassung ist in unter 5 Minuten eingerichtet: Account erstellen, Mitarbeiter einladen, fertig. Keine Installation, keine Hardware, kein IT-Projekt. Ihre Mitarbeiter öffnen den Link auf ihrem Smartphone und können sofort stempeln. CERTISCAN funktioniert auf jedem Gerät mit Browser.

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