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Urlaubsrechner Minijob 2026: Anspruch berechnen

Minijob-Urlaub berechnen: Gesetzlicher Mindesturlaub für Minijobber. Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort, ohne Anmeldung.

Minijob-Urlaub berechnen

Tage
An wie vielen Tagen pro Woche arbeiten Sie?
Mindesturlaub Minijob nach BUrlG
1-Tage-Woche4 Tage (4 Wochen)
2-Tage-Woche8 Tage (4 Wochen)
3-Tage-Woche12 Tage (4 Wochen)
4-Tage-Woche16 Tage (4 Wochen)
5-Tage-Woche20 Tage (4 Wochen)
Wichtig: Minijobber haben den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte – gemessen in Wochen. Nur die Anzahl der Tage unterscheidet sich. Der Verdienst (538 €) spielt keine Rolle für den Urlaubsanspruch.
8 Tage
Mindesturlaub pro Jahr
8 Tage = 4 Wochen Urlaub
Arbeitstage/Woche2
Gesetzl. Mindesturlaub8 Tage
Urlaubswochen4 Wochen
Aufgerundet8 Tage
Rechtsgrundlage§3 BUrlG
Gleichbehandlung§4 TzBfG
Achtung Urlaubsentgelt: Während des Urlaubs erhält der Minijobber sein normales Entgelt. Dieses wird auf die 538-€-Grenze angerechnet. Planen Sie den Urlaub so, dass die Monatsgrenze nicht überschritten wird.

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN berechnet den Urlaubsanspruch für Minijobber automatisch – korrekt nach Arbeitstagen, nicht nach Stunden. Ab 29 €/Monat.

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Minijob-Urlaub berechnen – Mindesturlaub nach BUrlG

Auch Minijobber haben vollen Urlaubsanspruch! Die Formel: Minijob-Urlaub = (Arbeitstage/Woche ÷ 5) × 20 Mindesturlaub. Der kostenlose CERTISCAN Minijob-Urlaubsrechner berechnet den Anspruch sofort – basierend auf den tatsächlichen Arbeitstagen pro Woche, nicht auf den Stunden oder dem Verdienst.

Beispiel: Minijobber arbeitet 2 Tage pro Woche: (2 ÷ 5) × 20 = 8 Urlaubstage pro Jahr. Das entspricht 4 Wochen Urlaub – genau wie bei Vollzeit. CERTISCAN berechnet dies automatisch.

Häufiger Irrtum: Minijobber haben keinen Urlaub

Ein weit verbreiteter Irrtum: Minijobber hätten keinen Urlaubsanspruch. Das ist falsch. Nach §3 BUrlG und §4 TzBfG haben alle Arbeitnehmer Urlaubsanspruch – unabhängig von der Arbeitszeit oder dem Verdienst. CERTISCAN stellt sicher, dass kein Minijobber übersehen wird.

Arbeitgeber, die Minijobbern keinen Urlaub gewähren, riskieren Nachzahlungen und Schadensersatz. Bei Prüfung durch den Zoll oder die Minijob-Zentrale kann dies auffallen.

CERTISCAN für Minijobber-Verwaltung

CERTISCAN verwaltet Minijobber genauso wie Vollzeitkräfte: Urlaubsanspruch, Zeiterfassung, Zuschlagsberechnung. Das System prüft automatisch, ob die 538-€-Grenze eingehalten wird und warnt bei drohender Sozialversicherungspflicht.

Urlaub in der Reinigungsbranche

In der Gebäudereinigung sind viele Beschäftigte als Minijobber tätig. CERTISCAN berechnet für jeden Minijobber den korrekten Urlaubsanspruch und berücksichtigt den Rahmentarifvertrag. So vermeiden Arbeitgeber rechtliche Risiken und stellen Gleichbehandlung sicher.

Berechnung geprüft von Christoph Schulz, Gründer CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: März 2026.

Minijob-Urlaub berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Minijob-UrlaubsberechnungAutomatischFormel nötigFehleranfällig
538-€-Grenzprüfung
Mindesturlaub-Prüfung
Urlaubsentgelt-BerechnungManuell
Dokumentation für Zoll
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über Minijob-Urlaub wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

  • §3 BUrlG – Mindesturlaub: 24 Werktage (6-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche)
  • §4 TzBfG – Diskriminierungsverbot: Minijobber dürfen nicht benachteiligt werden
  • §8 Abs. 1 TzBfG – Minijob ist Teilzeit im rechtlichen Sinne

Der Minijob ist arbeitsrechtlich eine Teilzeitbeschäftigung. Alle Arbeitnehmerrechte gelten, einschließlich Urlaub, Kündigungsschutz und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Berechnung

  1. Mindesturlaub = (Arbeitstage/Woche ÷ 5) × 20
  2. Vertraglicher Urlaub kann höher sein (z. B. 30 Tage bei VZ)
  3. Anteiliger Urlaub = (Arbeitstage/Woche ÷ 5) × vertragliche Tage
Arbeitstage/WocheMindesturlaub/JahrUrlaubswochen
14 Tage4 Wochen
28 Tage4 Wochen
312 Tage4 Wochen
416 Tage4 Wochen
520 Tage4 Wochen

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Unregelmäßige Einsätze: Durchschnitt der letzten 12 Monate bilden
  • Kurzfristige Beschäftigung: Bei max. 3 Monaten/70 Tagen gelten Sonderregeln
  • Urlaubsabgeltung: Nicht genommener Urlaub wird bei Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt
  • Krankheit im Urlaub: Gilt auch für Minijobber (§9 BUrlG)

Bußgelder & Konsequenzen

  • Kein Urlaub gewährt: Nachgewährung + Schadensersatz
  • Diskriminierung: Entschädigung nach §15 AGG
  • Zoll-Prüfung: FKS prüft auch Urlaubsgewährung bei Minijobs

Praxistipps für Arbeitgeber

  • ✅ Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag festhalten
  • ✅ Arbeitstage/Woche korrekt dokumentieren
  • ✅ Urlaubsgewährung nachweisbar machen
  • ✅ CERTISCAN für automatische Berechnung nutzen
  • ✅ 538-€-Grenze bei Urlaubsvergütung beachten

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Häufig gestellte Fragen

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?+
Ja. Minijobber haben den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch nach BUrlG. Der Anspruch richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche, nicht nach dem Verdienst.
Wie viele Urlaubstage hat ein Minijobber?+
Mindesturlaub = (Arbeitstage/Woche ÷ 5) × 20. Bei 2 Tagen/Woche: 8 Urlaubstage. Das entspricht 4 Wochen Urlaub – wie bei Vollzeit.
Muss der Minijob-Vertrag Urlaub regeln?+
Empfohlen, aber nicht zwingend. Auch ohne vertragliche Regelung gilt der gesetzliche Mindesturlaub. CERTISCAN empfiehlt, den Anspruch schriftlich festzuhalten.
Wird Urlaub auf die 538-€-Grenze angerechnet?+
Ja. Während des Urlaubs erhält der Minijobber Urlaubsentgelt, das auf die 538-€-Grenze angerechnet wird. CERTISCAN prüft die Grenze automatisch.
Was passiert bei unregelmäßigen Arbeitstagen?+
Bei unregelmäßigen Einsätzen wird der Durchschnitt der letzten 12 Monate gebildet. CERTISCAN berechnet dies automatisch aus der Zeiterfassung.
Muss Resturlaub ausgezahlt werden?+
Ja. Bei Ende des Arbeitsverhältnisses muss nicht genommener Urlaub als Urlaubsabgeltung ausgezahlt werden (§7 Abs. 4 BUrlG). Das gilt auch für Minijobber.
Gilt Entgeltfortzahlung im Urlaub?+
Ja. Während des Urlaubs erhält der Minijobber sein normales Entgelt (Urlaubsentgelt). Es darf nicht weniger sein als der Durchschnitt der letzten 13 Wochen.
Prüft der Zoll den Urlaubsanspruch?+
Ja. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) prüft bei Minijobs auch die Urlaubsgewährung. Fehlende Dokumentation kann zu Bußgeldern führen.

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