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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) 2026

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Pflicht prüfen nach Art. 35 DSGVO. Verarbeitungsart, Risiko, Maßnahmen. Kostenloser CERTISCAN Rechner.

DSFA-Pflicht prüfen

Hauptkategorie der Datenverarbeitung
Wie viele Personen sind betroffen?
Art. 9 DSGVO: besondere Kategorien = hoch
z.B. US-Cloud-Dienste, Offshore-Teams
Art. 22 DSGVO: Entscheidungen ohne menschliches Eingreifen
DSFA Pflicht
2 von 9 EDPB-Kriterien erfüllt
DSFA erforderlich
DSFA erforderlichJa (ab 2 Kriterien)
EDPB-Kriterien2 von 9
RisikostufeHoch
Risikoscore60/100
VerarbeitungsartGesundheitsdaten
Betroffene200
DrittlandtransferNein
Bußgeld (fehlende DSFA)Bis 10 Mio. € / 2% Umsatz (Art. 83 Abs. 4)
Erfüllte EDPB-Kriterien (2):
  • Sensible/besondere Datenkategorien
  • Umfangreiche Datenverarbeitung
Empfohlene Maßnahmen:
  1. DSFA schriftlich dokumentieren (Art. 35 Abs. 7 DSGVO)
  2. Datenschutzbeauftragten einbeziehen (Art. 35 Abs. 2)
  3. Technische Maßnahmen implementieren (Verschlüsselung, Zugriffskontrolle)
  4. Einwilligung oder gesetzliche Grundlage für Art. 9 DSGVO sicherstellen
Hinweis: Bei fehlender DSFA droht ein Bußgeld nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO (bis 10 Mio. € / 2% Umsatz). Die Aufsichtsbehörde kann zudem die Verarbeitung untersagen. CERTISCAN bietet dokumentierte TOM als Grundlage für Ihre DSFA – ab 29 €/Monat.

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Datenschutz-Folgenabschätzung – ist eine DSFA Pflicht?

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO ist Pflicht, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen birgt. Der kostenlose CERTISCAN DSFA-Rechner prüft, ob für Ihre Verarbeitung eine DSFA erforderlich ist und welche Risikostufe vorliegt.

Beispiel: Ein FM-Unternehmen, das Zeiterfassung mit GPS-Standortdaten für 200 Mitarbeiter nutzt, muss eine DSFA durchführen: systematische Überwachung + Standortdaten + viele Betroffene. Der CERTISCAN DSFA-Rechner zeigt dies sofort an.

Wann ist eine DSFA Pflicht?

Art. 35 Abs. 3 DSGVO nennt drei Regelbeispiele: Scoring und Profiling mit rechtlicher Wirkung, umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Gesundheitsdaten, biometrische Daten) und systematische Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche (Videoüberwachung). Die Aufsichtsbehörden haben zusätzliche Positiv-Listen veröffentlicht.

DSFA-Kriterien des EDPB

Der Europäische Datenschutzausschuss empfiehlt eine DSFA, wenn mindestens zwei Kriterien zutreffen: Scoring/Bewertung, automatisierte Entscheidungen, systematische Überwachung, sensible Daten, große Betroffenenanzahl, Datenabgleich, vulnerable Personen (Minderjährige, Beschäftigte), innovative Technologien oder Drittlandtransfer.

Warum CERTISCAN für datenschutzkonforme Verarbeitung?

Der CERTISCAN DSFA-Rechner zeigt das Risiko und die Pflichten. Die CERTISCAN Plattform ab 29 €/Monat minimiert das Verarbeitungsrisiko: deutsches Hosting, AES-256-Verschlüsselung, WORM-Audit-Trail, Zugriffskontrollen und Datensparsamkeit – dokumentierte technische Maßnahmen für Ihre DSFA.

Im Facility Management mit GPS-Zeiterfassung, Schichtplanung und Gesundheitsdaten (Krankmeldungen) sind DSFAs besonders relevant. CERTISCAN bietet die technische Grundlage für eine positive DSFA-Bewertung.

Berechnung geprüft von Christoph Schulz, Gründer CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: März 2026.

DSFA-Pflicht prüfen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcel-VorlageBerater
TOM dokumentiertAutomatischManuellManuell
Audit-TrailWORM (SHA-256)KeinerKeiner
VerschlüsselungAES-256NeinN/A
ZugriffskontrolleRBACNeinN/A
Hosting DeutschlandN/AN/A
Regelmäßige UpdatesAutomatischManuellKostenpflichtig
DSFA-GrundlageEingeschränkt
Kosten29 €/Mo0 €2.000+ €

Datenschutz-Folgenabschätzung: Vollständiger Leitfaden

Gesetzliche Grundlage

Die DSFA ist in der DSGVO geregelt:

  • Art. 35 Abs. 1 DSGVO: DSFA-Pflicht bei voraussichtlich hohem Risiko
  • Art. 35 Abs. 3 DSGVO: Drei Regelbeispiele (Profiling, sensible Daten, Videoüberwachung)
  • Art. 35 Abs. 4 DSGVO: Positivlisten der Aufsichtsbehörden
  • Art. 35 Abs. 7 DSGVO: Mindestinhalt einer DSFA
  • Art. 36 DSGVO: Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde bei verbleibendem hohem Risiko

Wann ist eine DSFA erforderlich?

Die DSGVO nennt drei Regelbeispiele:

  1. Scoring und Profiling: Systematische Bewertung persönlicher Aspekte mit rechtlicher Wirkung
  2. Umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien: Gesundheitsdaten, biometrische Daten, religiöse Überzeugungen
  3. Systematische Überwachung: Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche

EDPB-Kriterien (Zwei-aus-neun-Regel)

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) empfiehlt eine DSFA bei mindestens zwei der folgenden Kriterien:

  • Scoring, Bewertung oder Profiling
  • Automatisierte Entscheidungsfindung mit rechtlicher Wirkung
  • Systematische Überwachung (Videoüberwachung, Tracking)
  • Verarbeitung sensibler Daten (Gesundheit, Biometrie, Straftaten)
  • Umfangreiche Datenverarbeitung (viele Betroffene)
  • Datenabgleich oder -zusammenführung
  • Daten zu vulnerablen Personen (Kinder, Beschäftigte, Patienten)
  • Innovative Technologien (KI, IoT, Fingerabdruck)
  • Drittlandtransfer (außerhalb EU/EWR)

Pflichtinhalt einer DSFA (Art. 35 Abs. 7)

  1. Beschreibung: Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung
  2. Bewertung: Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
  3. Risikobewertung: Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen
  4. Abhilfemaßnahmen: Technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikominderung

Typische DSFA-Szenarien im FM

  • GPS-Zeiterfassung: Standortdaten + systematische Überwachung + Beschäftigte = DSFA erforderlich
  • Videoüberwachung: In Gebäuden oder auf Geländen = DSFA fast immer erforderlich
  • Gesundheitsdaten: BEM-Verfahren, Krankmeldungen = bei systematischer Verarbeitung DSFA nötig
  • Biometrische Zutrittskontrolle: Fingerabdruck-Scanner = DSFA erforderlich

Praxistipps

  • Prüfen Sie die EDPB-Kriterien vor jeder neuen Datenverarbeitung
  • Dokumentieren Sie die DSFA schriftlich (Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörde)
  • Beteiligen Sie den Datenschutzbeauftragten (Art. 35 Abs. 2 DSGVO)
  • Überprüfen Sie die DSFA regelmäßig (mindestens jährlich)
  • Nutzen Sie CERTISCAN als technische Grundlage – dokumentierte TOM, Audit-Trail, Verschlüsselung

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Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?+
Eine systematische Bewertung der Risiken einer Datenverarbeitung für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Vorgeschrieben in Art. 35 DSGVO bei voraussichtlich hohem Risiko.
Wann muss ich eine DSFA durchführen?+
Bei voraussichtlich hohem Risiko: Profiling mit rechtlicher Wirkung, umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten (Gesundheit, Biometrie), systematische Überwachung öffentlicher Bereiche. Der EDPB empfiehlt DSFA bei mindestens 2 von 9 Risikokritierien.
Was muss eine DSFA enthalten?+
Art. 35 Abs. 7 DSGVO: Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge, Bewertung der Notwendigkeit, Risikobewertung für Betroffene und geplante Abhilfemaßnahmen (technisch und organisatorisch).
Muss ich die Aufsichtsbehörde einbeziehen?+
Nur wenn nach der DSFA ein hohes Restrisiko verbleibt, das nicht durch Maßnahmen reduziert werden kann (Art. 36 DSGVO – vorherige Konsultation). In der Praxis selten, da meist Maßnahmen möglich sind.
Ist GPS-Zeiterfassung DSFA-pflichtig?+
In der Regel ja: Standortdaten + systematische Überwachung + Beschäftigtendaten = mindestens 3 EDPB-Kriterien. Die DSFA muss Verhältnismäßigkeit, Alternativen und Schutzmaßnahmen bewerten.
Wer ist für die DSFA verantwortlich?+
Der Verantwortliche (Arbeitgeber/Unternehmen). Der DSB muss beratend einbezogen werden (Art. 35 Abs. 2). Die Durchführung kann delegiert werden, die Verantwortung nicht.
Was passiert wenn ich keine DSFA durchführe?+
Bußgeld nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO: bis 10 Mio. € oder 2% des Jahresumsatzes. Zudem kann die Aufsichtsbehörde die Verarbeitung untersagen (Art. 58 Abs. 2 DSGVO).
Wie oft muss eine DSFA überprüft werden?+
Art. 35 Abs. 11 DSGVO: Regelmäßige Überprüfung, mindestens bei Änderungen des Risikos. In der Praxis: jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der Verarbeitung.
Ist Videoüberwachung immer DSFA-pflichtig?+
Bei systematischer Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche ja (Art. 35 Abs. 3 lit. c). Bei interner Videoüberwachung (Lager, Eingang) ist die DSFA empfohlen, aber nicht immer Pflicht.
Wie hilft CERTISCAN bei der DSFA?+
CERTISCAN liefert dokumentierte technische Maßnahmen für die DSFA: deutsches Hosting, AES-256-Verschlüsselung, WORM-Audit-Trail, rollenbasierte Zugriffskontrolle. Diese TOM können direkt in die DSFA übernommen werden.
Brauche ich eine DSFA für Beschäftigtendaten?+
Nicht grundsätzlich, aber sobald systematische Überwachung (Zeiterfassung, GPS), sensible Daten (Krankmeldungen) oder innovative Technologien (KI) hinzukommen, ist die DSFA in der Regel Pflicht.
Was sind technische Maßnahmen zur Risikominimierung?+
Verschlüsselung (AES-256), Pseudonymisierung, Zugriffskontrolle, Audit-Trail, Datensparsamkeit, regelmäßige Backups und Löschkonzepte. CERTISCAN implementiert alle diese Maßnahmen.

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