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Pausenregelung am Arbeitsplatz
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Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einfach erklärt: Pausen, Ruhezeit, Maximum

Christoph Schulz21. März 20263 Min. Lesezeit
ArbZGArbeitszeitgesetzPausenRuhezeitHöchstarbeitszeit

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einfach erklärt: Pausen, Ruhezeit, Maximum

Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt Arbeitnehmer vor überlangen Arbeitszeiten. Die wichtigsten Regeln: Maximal 10 Stunden pro Tag, mindestens 30 Minuten Pause nach 6 Stunden und 11 Stunden Ruhezeit zwischen Schichten. CERTISCAN überwacht alle Vorgaben automatisch und warnt in Echtzeit bei Verstößen.

§3 ArbZG: Höchstarbeitszeit

Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist möglich, wenn:

  • Innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen
  • Im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden
Rechenbeispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet 3 Wochen lang jeweils 10 Stunden/Tag (Mo-Fr). In der 4. Woche darf er maximal 2 Stunden/Tag arbeiten, um den 8-Stunden-Schnitt einzuhalten: (3 × 50h + 1 × 10h) / 4 = 40h/Woche = 8h/Tag.

§4 ArbZG: Ruhepausen

ArbeitszeitMindestpauseAufteilbar in
Bis 6 StundenKeine Pflicht-
Mehr als 6 Stunden30 Minuten2 × 15 Min.
Mehr als 9 Stunden45 Minuten3 × 15 Min.
Wichtig: Pausen sind keine Arbeitszeit und werden nicht bezahlt (es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht es anders vor). CERTISCAN berechnet die Auto-Pause konfigurierbar pro Organisation.

§5 ArbZG: Ruhezeit

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.

Praxisbeispiel Reinigung: Ein Operator beendet die Abendschicht um 22:00 Uhr. Der früheste Clock-In am nächsten Tag ist 09:00 Uhr. CERTISCAN prüft dies beim Stempeln und warnt, wenn die 11-Stunden-Grenze unterschritten wird.

Ausnahmen gelten für:

  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (Verkürzung auf 10h möglich)

  • Gastronomie (Verkürzung auf 10h möglich)

  • Landwirtschaft (Verkürzung auf 10h möglich)


§9 ArbZG: Sonn- und Feiertagsarbeit

Grundsatz: An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden.

Ausnahmen (§10 ArbZG) gelten unter anderem für:

  • Not- und Rettungsdienste

  • Feuerwehr und Polizei

  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

  • Gastronomie und Hotellerie

  • Reinigung und Instandhaltung

  • Sicherheitsdienste


Bei Sonntagsarbeit muss ein Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen gewährt werden. CERTISCAN berechnet Sonntagszuschläge automatisch mit 50%.

§16 ArbZG: Aufzeichnungspflicht

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Seit dem BAG-Urteil 2022 gilt diese Pflicht für die gesamte Arbeitszeit – nicht nur für Überstunden.

ArbZG-Compliance auf einen Blick

PrüfpunktSchwellenwertCERTISCAN
Max. Tagesarbeitszeit10h (600 Min.)Warnung bei 8h, Violation bei 10h
Pause nach 6h30 Min.Auto-Pause konfigurierbar
Pause nach 9h45 Min.Auto-Pause konfigurierbar
Ruhezeit11h (660 Min.)Clock-In Guard mit Warnung
Wöchentliche Max.48h (2.880 Min.)Wochensummen-Prüfung
Aufeinanderfolgende TageMax. 6 ohne freiWarnung bei 6., Violation bei 7.

Wie CERTISCAN die Einhaltung sicherstellt

CERTISCAN berechnet nach jedem Clock-Out einen Compliance-Score für Ihr Unternehmen:

  • 100 Punkte: Alles konform
  • -2 Punkte pro Warnung (z.B. >8h Arbeitszeit)
  • -5 Punkte pro Violation (z.B. >10h Arbeitszeit)
  • -10 Punkte pro kritischem Verstoß (z.B. fehlende Ruhezeit)
Der Score ist im Dashboard sichtbar und wird im Evidence-Pack für Kunden dokumentiert.

Fazit

Das Arbeitszeitgesetz ist klar in seinen Anforderungen – aber schwer manuell zu überwachen, besonders bei Schichtarbeit, Nachtarbeit und wechselnden Einsatzorten. CERTISCAN automatisiert die gesamte Prüfung und schützt Sie vor Verstößen und Bußgeldern.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange darf man am Tag maximal arbeiten?

Nach §3 ArbZG beträgt die werktägliche Arbeitszeit maximal 8 Stunden. Sie kann auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden.

Wann muss eine Pause gemacht werden?

Nach §4 ArbZG: Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pause kann in 15-Minuten-Blöcke aufgeteilt werden.

Was ist die Mindestruhezeit zwischen zwei Schichten?

Nach §5 ArbZG müssen zwischen dem Ende einer Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten mindestens 11 ununterbrochene Stunden Ruhezeit liegen.

Darf man am Sonntag arbeiten?

Grundsätzlich nicht (§9 ArbZG). Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen wie Reinigung, Gastronomie, Gesundheitswesen und Sicherheitsdienste. Sonntagsarbeit muss durch einen Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen ausgeglichen werden.

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CS
Christoph Schulz
Gruender & CEO, CERTISCAN