CERTISCAN
Kostenlos, ohne Anmeldung

Teilzeit-Rechner 2026: Gehalt bei Teilzeit berechnen

Teilzeitgehalt berechnen: Neues Brutto bei reduzierten Wochenstunden. Kostenloser CERTISCAN Rechner – anteilige Berechnung, sofort ohne Anmeldung.

Teilzeitgehalt berechnen

Aktuelles monatliches Bruttogehalt
h
Aktuelle vertragliche Wochenstunden (Vollzeit: 35–40h)
h
Gewünschte Wochenstunden in Teilzeit
3.000 €
Neues Bruttogehalt (30h/Woche)
📊 Reduzierung um 25%
Aktuelles Brutto4.000 €
Teilzeitfaktor75.0% (30/40)
Neues Brutto3.000 €
Monatliche Differenz−1.000 €
Jahresgehalt alt48.000 €
Jahresgehalt neu36.000 €
Jährlicher Unterschied−12.000 €
ℹ️ Anspruch auf Teilzeit (§8 TzBfG): Ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit >15 Mitarbeitern. Antrag 3 Monate vor gewünschtem Beginn stellen.

📧 Ergebnis als PDF per E-Mail erhalten

Kostenlos, unverbindlich und sofort in Ihrem Postfach.

Ich stimme der Datenschutzerklärung zu. *
Ja, ich möchte Praxis-Tipps zu Compliance & HR erhalten (max. 2×/Monat, jederzeit abbestellbar).

Kein Spam. Keine Kreditkarte. Nur Ihr Ergebnis.

Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN verwaltet Teilzeitmodelle digital – automatische Gehaltsberechnung, Arbeitszeiterfassung und Urlaubsanspruch für alle Arbeitszeitmodelle.

14 Tage kostenlos testen →Mehr zu Zeiterfassung

Teilzeitgehalt berechnen – die einfache Formel

Das Teilzeitgehalt berechnet sich proportional: Neues Brutto = (neue Wochenstunden ÷ aktuelle Wochenstunden) × Bruttomonatsgehalt. Der kostenlose CERTISCAN Teilzeit-Rechner berechnet das neue Gehalt in Sekunden – mit Anzeige der prozentualen Reduzierung und Auswirkung auf Sozialversicherung für 3 verschiedene Kennzahlen.

Beispiel: Bei 4.000 € Brutto und Reduzierung von 40 auf 30 Wochenstunden ergibt sich: (30 ÷ 40) × 4.000 = 3.000 € neues Bruttogehalt. Das entspricht einer Reduzierung um 25 %. CERTISCAN berechnet zusätzlich den anteiligen Urlaubsanspruch.

Gesetzliche Grundlage: §8 TzBfG

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (§8 TzBfG) hat jeder Arbeitnehmer mit mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern einen Rechtsanspruch auf Teilzeit. Der Antrag muss 3 Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden. CERTISCAN dokumentiert Teilzeitanträge und berechnet die Gehaltsanpassung automatisch.

Seit 2019 gibt es zudem die Brückenteilzeit (§9a TzBfG): Ein befristetes Recht auf Teilzeit von 1–5 Jahren, danach Rückkehr zur Vollzeit. Dies gilt in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern. CERTISCAN unterstützt beide Modelle.

Warum CERTISCAN statt manuellem Rechnen?

Der CERTISCAN Teilzeit-Rechner ist ein schneller Rechner. Für den laufenden Betrieb bietet die CERTISCAN Zeiterfassung automatische Teilzeitverwaltung – mit korrekter Stundenerfassung, anteiligem Urlaubsanspruch und Überstundenberechnung ab dem Teilzeitvolumen.

Teilzeit in der FM-Branche

Im Facility Management arbeiten über 60 % der Beschäftigten in Teilzeit. CERTISCAN verwaltet beliebig viele Arbeitszeitmodelle parallel – von der 10-Stunden-Woche bis zur 4-Tage-Woche. Die Zeiterfassung passt sich automatisch an und berechnet Überstunden korrekt ab dem individuellen Teilzeitvolumen.

Berechnung geprüft von Christoph Schulz, Gründer CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: März 2026.

Teilzeitgehalt berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
GehaltsberechnungAutomatischFormelTaschenrechner
Urlaubsumrechnung
Überstunden ab Teilzeit
Minijob/Midijob-Warnung
Mehrere Modelle parallel
KostenKostenlos0 €0 €

Alles was Sie über Teilzeit wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Teilzeitarbeit ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt:

  • §8 TzBfG – Anspruch auf Teilzeit: Ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit, >15 Mitarbeiter.
  • §9a TzBfG – Brücckenteilzeit: Befristete Teilzeit 1–5 Jahre, dann Rückkehr, >45 Mitarbeiter.
  • §4 TzBfG – Diskriminierungsverbot: Teilzeitkräfte dürfen nicht benachteiligt werden.
  • §6 TzBfG – Bevorzugung bei Verlängerung: Teilzeitkräfte sind bei Vollzeitstellen zu bevorzugen.

Der Arbeitgeber kann Teilzeit nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Er muss den Arbeitnehmer erörtern und innerhalb eines Monats schriftlich antworten.

So funktioniert die Berechnung

  1. Teilzeitfaktor = Neue Wochenstunden ÷ aktuelle Wochenstunden
  2. Neues Bruttogehalt = Aktuelles Brutto × Teilzeitfaktor
  3. Urlaubsanspruch = Bleibt in Tagen gleich (bei gleicher Tage-Verteilung)

Beispiel: 3.800 €, 38h → 30h: Faktor = 30/38 = 0,789 → neues Brutto = 3.000 €.

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Minijob-Grenze: Unter 538 €/Monat gelten Minijob-Regelungen.
  • Midijob-Gleitzone: 538–2.000 € – reduzierte SV-Beiträge für Arbeitnehmer.
  • Elternteilzeit: Anspruch auf 15–32 Wochenstunden während der Elternzeit (§15 BEEG).
  • Urlaubsanspruch: Wird in Arbeitstagen berechnet – bei weniger Tagen/Woche weniger Urlaubstage, aber gleich viele freie Wochen.
  • Überstunden: Beginnen ab dem individuellen Teilzeitvolumen, nicht ab 40h.

Auswirkungen auf Sozialversicherung

  • Rentenversicherung: Niedrigeres Gehalt = niedrigere Beiträge = geringere Rente.
  • Krankenversicherung: Beitragssatz bleibt gleich, absolute Höhe sinkt.
  • Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf ALG I basiert auf Teilzeitgehalt.

Praxistipps für Arbeitgeber

  • ✅ Teilzeitanträge fristgerecht bearbeiten (1 Monat Antwortfrist)
  • ✅ Teilzeitmodelle in der Zeiterfassung korrekt abbilden (CERTISCAN)
  • ✅ Überstundenberechnung ab Teilzeitvolumen konfigurieren
  • ✅ Urlaubsanspruch korrekt umrechnen
  • ✅ Diskriminierungsverbot beachten (§4 TzBfG)

Verwandte Themen

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich das Gehalt bei Teilzeit?+
Die Formel lautet: Neues Brutto = (neue Stunden ÷ alte Stunden) × aktuelles Brutto. Bei 40h → 30h und 4.000 € ergibt das: (30/40) × 4.000 = 3.000 €. Der CERTISCAN Teilzeit-Rechner berechnet das sofort.
Habe ich Anspruch auf Teilzeit?+
Ja, nach §8 TzBfG haben Arbeitnehmer mit mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit über 15 Mitarbeitern einen Rechtsanspruch. Der Antrag muss 3 Monate vorher gestellt werden.
Was ist die Brücckenteilzeit?+
Die Brücckenteilzeit (§9a TzBfG) ermöglicht befristete Teilzeit von 1–5 Jahren mit garantierter Rückkehr zur Vollzeit. Sie gilt in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern und seit mindestens 6 Monaten Beschäftigung.
Ändert sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeit?+
Der Urlaub wird in Arbeitstagen berechnet. Bei einer 3-Tage-Woche statt 5-Tage-Woche reduziert sich der Anspruch von 20 auf 12 Tage. Die Anzahl der freien Wochen bleibt aber gleich (4 Wochen Mindesturlaub).
Ab wann entstehen Überstunden bei Teilzeit?+
Überstunden beginnen ab dem individuellen Teilzeitvolumen. Bei 30h/Woche sind Stunden ab der 31. Stunde Überstunden – nicht erst ab 40h. CERTISCAN berechnet Überstunden automatisch ab dem Teilzeitvolumen.
Was passiert mit der Rente bei Teilzeit?+
Niedrigeres Gehalt führt zu niedrigeren Rentenbeiträgen und damit geringerer Rente. Wer 10 Jahre in Teilzeit (75%) arbeitet, sammelt 7,5 statt 10 Entgeltpunkte. Eine Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge können ausgleichen.
Kann der Arbeitgeber Teilzeit ablehnen?+
Nur aus betrieblichen Gründen. Dazu gehören: wesentliche Beeinträchtigung der Organisation, unverlhältnismäßige Kosten oder fehlende Ersatzmöglichkeit. Der Arbeitgeber muss die Ablehnung begründen.
Falle ich bei Teilzeit in den Minijob?+
Wenn das monatliche Gehalt unter 538 € fällt, gelten Minijob-Regelungen. In der Gleitzone (538–2.000 €) zahlen Sie als Arbeitnehmer reduzierte SV-Beiträge. Der CERTISCAN Rechner zeigt die Grenzen an.

Verwandte Themen

Elternzeit-RechnerElterngeld und Elternzeit berechnenMidijob-RechnerSV-Beiträge in der Gleitzone berechnenKurzarbeitergeld-RechnerKUG bei reduzierter Arbeitszeit berechnenBlog: Teilzeit ArbeitsrechtRechtsanspruch auf Teilzeit erklärtCERTISCAN ZeiterfassungTeilzeitmodelle digital verwalten

Bereit für automatische Berechnung?

14 Tage kostenlos testen. Jederzeit kuendbar.

CERTISCAN kostenlos testen