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Pfändungsrechner 2026: Pfändungsfreigrenzen berechnen

Pfändungsrechner 2026: Pfändungsfreigrenzen nach §850c ZPO berechnen. Pfändbarer Betrag, Unterhaltspflichten, Nettolohn. Kostenloser CERTISCAN Rechner.

Pfändbaren Betrag berechnen

Nettolohn nach Abzug von Steuern und SV-Beiträgen
Ehepartner, Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte
1847.53 €
Pfändungsfreier Betrag
⚠️ 152 € pfändbar
Nettoeinkommen2000.00 €
Unterhaltsberechtigte0 Personen
Pfändungsfreigrenze (Basis)1491.75 €
+ Unterhalt (0 × 560 €)0.00 €
Pfändungsfreigrenze gesamt1491.75 €
Pfändbarer Betrag152.47 €
Verbleibt beim Arbeitnehmer1847.53 €
Arbeitgeber-Pflicht: Bei Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses müssen Sie 152.47 € monatlich an den Gläubiger abführen und innerhalb von 2 Wochen eine Drittschuldnererklärung abgeben (§ 840 ZPO).

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Pfändungsrechner 2026 – Pfändungsfreigrenzen berechnen

Der Pfändungsfreibetrag schützt das Existenzminimum des Arbeitnehmers. Die Pfändungsfreigrenzen werden nach § 850c ZPO berechnet und seit Juli 2023 jährlich angepasst. Der CERTISCAN Pfändungsrechner zeigt sofort, wie viel vom Nettolohn pfändbar ist.

Beispiel: Bei 2.000 € Nettolohn ohne Unterhaltspflichten liegt der Pfändungsfreibetrag 2026 bei ca. 1.491 €. Pfändbar sind ca. 509 €. Mit einer unterhaltsberechtigten Person steigt der Freibetrag auf ca. 2.059 €.

Pfändungsfreigrenzen 2026

Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen seit 01.07.2025:

  • Ohne Unterhaltspflicht: ca. 1.491,75 € monatlich pfändungsfrei
  • Pro unterhaltsberechtigte Person: ca. 560 € Erhöhung des Freibetrags
  • Obergrenze: Ab ca. 4.298,81 € ist alles über dem Freibetrag pfändbar

Was ist pfändbar?

Grundsätzlich ist das Nettoeinkommen Berechnungsgrundlage. Bestimmte Bezüge sind nach § 850a ZPO unpfändbar: Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Zuschläge für Nacht-/Sonn-/Feiertagsarbeit. CERTISCAN berücksichtigt alle Ausnahmen automatisch.

Warum CERTISCAN für die Pfändungsberechnung?

Pfändungsberechnungen sind komplex: Nettolohn-Ermittlung, unpfändbare Bestandteile, Unterhaltspflichten, Mehrfachpfändungen. CERTISCAN People & Payroll berechnet alles automatisch und überweist den pfändbaren Betrag direkt an den Gläubiger – revisionssicher dokumentiert.

Fehler bei der Pfändungsberechnung können teuer werden: Der Arbeitgeber haftet dem Gläubiger gegenüber für zu wenig abgeführte Beträge (§ 840 ZPO). CERTISCAN schützt vor diesem Haftungsrisiko.

Berechnung geprüft von Christoph Schulz, Gründer CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: März 2026.

Pfändbaren Betrag berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Pfändungstabelle aktuellAutomatisch (01.07.)Manuell aktualisierenAusdrucke
Unpfändbare BezügeAutomatischManuellFehleranfällig
Mehrfachpfändung
DrittschuldnererklärungVorlage
Automatische Überweisung
Revisionssichere Dokumentation
HaftungsschutzHochNiedrigSehr niedrig
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Lohnpfändung: Vollständiger Ratgeber für Arbeitgeber

Gesetzliche Grundlage

Die Lohnpfändung ist in den §§ 850–850l ZPO (Zivilprozessordnung) geregelt. Der Arbeitgeber wird durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) des Gerichts zum Drittschuldner und muss den pfändbaren Betrag an den Gläubiger abführen.

Pfändungstabelle 2026

Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 01.07. angepasst. Die Berechnung erfolgt nach § 850c ZPO:

UnterhaltspflichtenPfändungsfreibetrag (ca.)
0 Personen1.491,75 €
1 Person2.059,99 €
2 Personen2.369,99 €
3 Personen2.679,99 €
4 Personen2.989,99 €
5 Personen3.299,99 €

Werte gerundet. Die exakten Beträge ergeben sich aus der amtlichen Pfändungstabelle.

Unpfändbare Bezüge (§ 850a ZPO)

  • Aufwandsentschädigungen und Reisekosten
  • Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen
  • Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Weihnachtsgeld bis 50 % des Bruttomonatsgehalts (max. 500 €)
  • Urlaubsgeld (soweit gesetzlicher Mindesturlaub betroffen)
  • Sterbe-, Geburts- und Heiratsgeld

Pflichten des Arbeitgebers als Drittschuldner

  1. Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO): Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des PfÜB
  2. Berechnung des pfändbaren Betrags: Monatlich, korrekt nach Pfändungstabelle
  3. Abführung an Gläubiger: Mit jeder Lohnzahlung, fristgerecht
  4. Rangfolge beachten: Bei mehreren Pfändungen gilt die zeitliche Reihenfolge
  5. Dokumentation: Alle Berechnungen und Überweisungen revisionssicher aufbewahren

Berechnung des pfändbaren Betrags

Die Berechnung erfolgt in 4 Schritten:

  1. Nettolohn ermitteln (Brutto minus Steuern und SV-Beiträge)
  2. Unpfändbare Bezüge abziehen (Zulagen, Zuschläge etc.)
  3. Pfändungsfreien Betrag nach Tabelle ablesen (abhängig von Unterhaltspflichten)
  4. Pfändbarer Betrag = Bereinigter Nettolohn − Pfändungsfreier Betrag

Haftung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber haftet dem Gläubiger gegenüber für:

  • Zu wenig abgeführte Beträge (Berechnungsfehler)
  • Verspätete Abführung
  • Fehlende oder verspätete Drittschuldnererklärung (Ordnungsgeld bis 25.000 €)

CERTISCAN minimiert dieses Risiko durch automatische, revisionssichere Berechnung.

Praxistipps mit CERTISCAN

  • Pfändungsfreigrenzen werden automatisch aktualisiert (jährlich zum 01.07.)
  • Unpfändbare Bezüge werden automatisch herausgerechnet
  • Mehrfachpfändungen werden nach Rangfolge korrekt bearbeitet
  • Drittschuldnererklärung als Vorlage verfügbar
  • Automatische Überweisung an Gläubiger mit Beleg

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag 2026?+
Der Pfändungsfreibetrag 2026 liegt bei ca. 1.491,75 € monatlich für Personen ohne Unterhaltspflichten. Pro unterhaltsberechtigte Person erhöht er sich um ca. 560 €.
Was ist die Pfändungstabelle?+
Die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO zeigt für jede Nettolohn-Stufe und Anzahl der Unterhaltspflichten den pfändbaren Betrag. Sie wird jährlich zum 01.07. aktualisiert.
Was zählt als Unterhaltspflicht?+
Unterhaltsberechtigte Personen sind Ehepartner, Kinder und sonstige gesetzlich Unterhaltsberechtigte. Es zählen nur Personen, denen tatsächlich Unterhalt gewährt wird.
Sind Zuschläge pfändbar?+
Nein, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar. Auch Aufwandsentschädigungen und Gefahrenzulagen sind geschützt.
Was muss der Arbeitgeber bei einer Pfändung tun?+
Der Arbeitgeber muss innerhalb von 2 Wochen eine Drittschuldnererklärung abgeben, den pfändbaren Betrag berechnen und diesen mit jeder Lohnzahlung an den Gläubiger überweisen.
Was passiert bei mehreren Pfändungen?+
Bei mehreren Pfändungen gilt die zeitliche Rangfolge (Prioritätsprinzip). Der erste Gläubiger wird zuerst bedient. CERTISCAN berechnet die Rangfolge automatisch.
Haftet der Arbeitgeber bei falscher Berechnung?+
Ja, der Arbeitgeber haftet dem Gläubiger für zu wenig abgeführte Beträge. Auch verspätete Zahlungen oder fehlende Drittschuldnererklärungen können Ordnungsgelder bis 25.000 € nach sich ziehen.
Ist Weihnachtsgeld pfändbar?+
Weihnachtsgeld ist bis zu 50 % des Bruttomonatsgehalts (max. 500 €) unpfändbar (§ 850a Nr. 4 ZPO). Der darüber hinausgehende Betrag unterliegt der normalen Pfändung.
Wann werden die Pfändungsfreigrenzen angepasst?+
Die Pfändungsfreigrenzen werden seit 2023 jährlich zum 01.07. angepasst. Die Anpassung orientiert sich am steuerlichen Grundfreibetrag.
Wie berechnet CERTISCAN Pfändungen?+
CERTISCAN berechnet den pfändbaren Betrag automatisch: Nettolohn ermitteln, unpfändbare Bezüge abziehen, Pfändungstabelle anwenden, an Gläubiger überweisen – alles revisionssicher dokumentiert.
Kann der Arbeitnehmer die Pfändung verhindern?+
Der Arbeitnehmer kann beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungsschutzantrag nach § 850f ZPO stellen, z.B. bei besonderen Belastungen. Der Arbeitgeber selbst kann die Pfändung nicht aufheben.
Was ist der Unterschied zwischen Pfändung und Abtretung?+
Bei der Pfändung ordnet das Gericht die Lohnabführung an. Bei der Abtretung tritt der Arbeitnehmer freiwillig Teile seines Lohns ab. Für beide gelten die gleichen Pfändungsfreigrenzen.

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