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Rundfunkbeitrag Gewerbe: GEZ berechnen

GEZ Gewerbe berechnen: Rundfunkbeitrag pro Betriebsstätte, Mitarbeiter und Fahrzeuge. Aktuelle Staffelung 2026. Kostenloser CERTISCAN Rechner.

Rundfunkbeitrag berechnen

Jede ortsfeste Raumeinheit (kein Home-Office)
Teilzeit ≤ 20h = 0,5. Azubis zählen nicht.
Das erste KFZ je Standort ist beitragsfrei
159,12 €
Rundfunkbeitrag pro Monat
📊 Staffel 5 (25 Beschäftigte)
StaffelStaffel 5 (8 Beiträge)
Beitragssatz18,36 €/Beitrag
1. Betriebsstätte (25 MA)146,88 €
Betriebsstätten gesamt146,88 €
Fahrzeuge (2 zahlpflichtig)12,24 €
KFZ beitragsfrei (1× im BS-Beitrag)1 Stk.
Monatlicher Gesamtbeitrag159,12 €
Jährlicher Gesamtbeitrag1.909,44 €
Tipp: Der Rundfunkbeitrag ist als Betriebsausgabe voll steuerlich absetzbar. Bei 1.909,44 €/Jahr und 30% Steuersatz sparen Sie 572,83 € Steuern.

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Rundfunkbeitrag für Gewerbe berechnen

Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) für Gewerbe besteht aus drei Komponenten: Betriebsstättenbeitrag (nach Mitarbeiterzahl gestaffelt) + Zuschlag für weitere Betriebsstätten + Fahrzeugbeitrag. Der kostenlose CERTISCAN GEZ-Beitragsrechner berechnet den monatlichen Gesamtbeitrag für Ihr Unternehmen.

Beispiel: 1 Betriebsstätte mit 25 Mitarbeitern (Staffel 5: 10,00 €/Monat) + 3 gewerbliche KFZ (3 × 5,83 €) = 27,49 €/Monat. Bei mehreren Standorten addiert sich der Betriebsstättenbeitrag. CERTISCAN verwaltet alle Standorte zentral.

Staffelung nach Mitarbeiterzahl (2026)

Der Beitrag der ersten Betriebsstätte richtet sich nach der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten:

  • Staffel 1 (0 MA): Ein Drittel des Beitrags (6,12 €/Monat)
  • Staffel 2 (1–4 MA): Ein Beitrag (18,36 €/Monat)
  • Staffel 3 (5–8 MA): Zwei Beiträge (36,72 €/Monat)
  • Staffel 4 (9–19 MA): Vier Beiträge (73,44 €/Monat)

Fahrzeuge und weitere Betriebsstätten

Jedes gewerblich genutzte Fahrzeug (KFZ, Transporter, LKW): 5,83 €/Monat (ein Drittel des Beitrags). Jede weitere Betriebsstätte wird nach der gleichen Mitarbeiter-Staffelung berechnet.

Warum CERTISCAN für Standort-Verwaltung?

Dieser Rechner kalkuliert den Rundfunkbeitrag. Die CERTISCAN Plattform ab 29 €/Monat verwaltet Betriebsstätten, Standorte und deren Kosten zentral. Wiederkehrende Kosten wie Rundfunkbeitrag, Miete und Nebenkosten werden pro Standort erfasst und ausgewertet.

Berechnung geprüft von Christoph Schulz, Gründer CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: März 2026.

Rundfunkbeitrag berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

StaffelBeschäftigteBeiträgeMonatlich
Staffel 10 (Solo)1/3 Beitrag6,12 €
Staffel 21–41 Beitrag18,36 €
Staffel 35–82 Beiträge36,72 €
Staffel 49–194 Beiträge73,44 €
Staffel 520–498 Beiträge146,88 €
Staffel 650–24916 Beiträge293,76 €
Staffel 7250–49932 Beiträge587,52 €
FahrzeugPro KFZ (ab 2.)1/3 Beitrag6,12 €

Alles was Sie über den Rundfunkbeitrag für Gewerbe wissen müssen

Rechtsgrundlage

Seit 2013 gilt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Jede Betriebsstätte im Sinne des Rundfunkbeitragsrechts ist beitragspflichtig – unabhängig davon, ob Radio oder Fernseher vorhanden sind.

Staffelung im Detail (Monatsbeitrag: 18,36 € ab 2025)

  • Staffel 1 (0 MA, Solo-Selbstständige): 1/3 Beitrag = 6,12 €/Monat
  • Staffel 2 (1–4 Beschäftigte): 1 Beitrag = 18,36 €/Monat
  • Staffel 3 (5–8 Beschäftigte): 2 Beiträge = 36,72 €/Monat
  • Staffel 4 (9–19 Beschäftigte): 4 Beiträge = 73,44 €/Monat
  • Staffel 5 (20–49 Beschäftigte): 8 Beiträge = 146,88 €/Monat
  • Staffel 6 (50–249 Beschäftigte): 16 Beiträge = 293,76 €/Monat
  • Staffel 7 (250–499 Beschäftigte): 32 Beiträge = 587,52 €/Monat
  • Staffel 8 (500–999 Beschäftigte): 45 Beiträge = 826,20 €/Monat
  • Staffel 9 (1.000–4.999 Beschäftigte): 60 Beiträge = 1.101,60 €/Monat
  • Staffel 10 (5.000–19.999 Beschäftigte): 80 Beiträge = 1.468,80 €/Monat

Fahrzeugbeitrag

  • Jedes gewerblich genutzte Fahrzeug: 1/3 Beitrag = 6,12 €/Monat
  • Das erste KFZ je Betriebsstätte ist beitragsfrei (bereits im Betriebsstättenbeitrag enthalten)
  • Privat-PKW der Mitarbeiter: Nicht beitragspflichtig
  • Leasing-Fahrzeuge: Beitragspflichtig, wenn gewerblich genutzt

Was ist eine Betriebsstätte?

Jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt wird:

  • Büroräume, Werkstätten, Lagerhallen
  • Verkaufsräume, Gastronomie-Betriebe
  • Home-Office: NICHT beitragspflichtig (über privaten Haushaltsbeitrag abgedeckt)
  • Baustellen: NICHT beitragspflichtig (temporär)

Befreiungsmöglichkeiten

  • Gemeinnützige Einrichtungen: 1/3 Beitrag für die erste Betriebsstätte, weitere beitragsfrei
  • Feuerwehr, THW: Befreit von Fahrzeugbeiträgen
  • Kommunale Behörden: Sonderregelungen
  • Betriebsstätte im Privathaushalt: Kein zusätzlicher Beitrag, wenn privater Beitrag gezahlt wird

Beschäftigte richtig zählen

  • Vollzeit-Beschäftigte: Jeder zählt als 1
  • Teilzeit (≤ 20 Std./Woche): Zählt als 0,5
  • Auszubildende: Zählen NICHT mit
  • Geschäftsführer: Zählen mit (wenn sv-pflichtig)
  • Leiharbeiter: Zählen NICHT mit (werden beim Verleiher gezählt)
  • Stichtag: 1. Januar des jeweiligen Jahres

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für Gewerbe?+
Der Beitrag richtet sich nach der Mitarbeiterzahl. Solo-Selbstständige: 6,12 €/Monat. 1–4 MA: 18,36 €/Monat. 5–8 MA: 36,72 €/Monat. 9–19 MA: 73,44 €/Monat. Plus Fahrzeugbeiträge.
Muss ich für jede Betriebsstätte zahlen?+
Ja, jede Betriebsstätte ist separat beitragspflichtig – nach der Mitarbeiterzahl am jeweiligen Standort. 3 Standorte mit je 5 MA = 3 × 36,72 € = 110,16 €/Monat (plus Fahrzeuge).
Was kostet der Rundfunkbeitrag pro Fahrzeug?+
Jedes gewerbliche Fahrzeug ab dem zweiten pro Betriebsstätte kostet 6,12 €/Monat (1/3 des vollen Beitrags). Das erste KFZ je Betriebsstätte ist im Betriebsstättenbeitrag enthalten.
Zählt ein Home-Office als Betriebsstätte?+
Nein, Home-Office ist keine separate Betriebsstätte, wenn der Mitarbeiter den privaten Rundfunkbeitrag (18,36 €/Monat) für den Haushalt zahlt. Kein zusätzlicher gewerblicher Beitrag.
Wie zähle ich die Beschäftigten für die Staffel?+
Vollzeit = 1, Teilzeit ≤ 20 Std./Woche = 0,5. Auszubildende und Leiharbeiter zählen NICHT mit. Stichtag ist der 1. Januar des Jahres. Geschäftsführer zählen, wenn sv-pflichtig.
Kann ich vom Rundfunkbeitrag befreit werden?+
Gemeinnützige Einrichtungen zahlen nur 1/3 für die erste Betriebsstätte, weitere sind frei. Feuerwehr/THW: keine Fahrzeugbeiträge. Komplett-Befreiung gibt es für Gewerbe nicht.
Ist der Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar?+
Ja, der Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten ist als Betriebsausgabe voll absetzbar. Er mindert den zu versteuernden Gewinn. Bei der Steuererklärung unter „sonstige Betriebsausgaben" angeben.
Wann muss ich den Rundfunkbeitrag anmelden?+
Innerhalb eines Monats nach Gründung oder Eröffnung einer Betriebsstätte. Auch Änderungen (neue Standorte, Fahrzeuge, Mitarbeiterzahl) müssen dem Beitragsservice gemeldet werden.
Was passiert bei Nichtzahlung?+
Der Beitragsservice verschickt Mahnungen, dann Festsetzungsbescheide mit Säumniszuschlag (1% pro Monat). Widerspruch ist möglich, aber der Beitrag bleibt in der Regel bestehen – er wurde vom BVerfG für verfassungsgemäß erklärt.
Wie hilft CERTISCAN bei der Standort-Verwaltung?+
CERTISCAN verwaltet Betriebsstätten, Standorte und deren Kosten zentral – inklusive wiederkehrender Posten wie Rundfunkbeitrag, Miete und Nebenkosten. Alles in einem Dashboard. Ab 29 €/Monat.

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