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E-Rechnungs-Validator 2026: Rechnung prüfen

E-Rechnung prüfen: Pflichtfelder, Format, Leitweg-ID. Ist Ihre Rechnung gültig? Kostenloser CERTISCAN Validator – sofort, ohne Anmeldung.

E-Rechnung validieren

Pflichtangaben nach § 14 UStG
Rechnungsnummer vorhanden
Rechnungsdatum vorhanden
USt-IdNr. Absender vorhanden
USt-IdNr. Empfänger vorhanden
Leistungszeitraum angegeben
Steuersatz korrekt angegeben
Beträge
Format & Auftragsart
Ab 2027 nur noch XRechnung oder ZUGFeRD
Öffentlicher Auftrag (B2G)
Leitweg-ID ist bei B2G Pflicht
1 Fehler
Korrektur erforderlich
⚠️ 1 Hinweis – Korrekturbedarf
Pflichtfelder (§ 14 UStG)1 fehlen
Beträge (Netto + MwSt. = Brutto)Korrekt
Berechnet Brutto11.900 €
FormatZUGFeRD – PDF + XML, EN-16931-konform
Format E-Rechnungs-tauglichJa
Öffentlicher AuftragNein
Leitweg-IDNicht erforderlich
Empfehlungen:
  • USt-IdNr. Empfänger ergänzen

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN erstellt und validiert E-Rechnungen automatisch im XRechnung- und ZUGFeRD-Format – GoBD-konform, mit Leitweg-ID und Pflichtfeldprüfung. Ab 29 €/Monat.

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E-Rechnung prüfen – sind alle Pflichtfelder vorhanden?

Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird die E-Rechnungspflicht auf den Versand ausgeweitet. Der kostenlose CERTISCAN E-Rechnungs-Validator prüft, ob Ihre Rechnung alle gesetzlichen Pflichtangaben enthält.

Beispiel: Eine Rechnung ohne USt-IdNr. des Rechnungsstellers ist nach § 14 UStG fehlerhaft – der Vorsteuerabzug kann versagt werden. Der CERTISCAN Validator identifiziert fehlende Pflichtfelder sofort und gibt konkrete Empfehlungen.

Pflichtangaben nach § 14 UStG

Jede Rechnung muss diese Angaben enthalten: Vollständiger Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungszeitraum, Entgelt (netto, Steuerbetrag, brutto) und den angewandten Steuersatz.

XRechnung vs. ZUGFeRD

Die XRechnung ist ein reines XML-Format, das für öffentliche Auftraggeber (B2G) Pflicht ist. ZUGFeRD kombiniert eine maschinenlesbare XML-Datei mit einer PDF-Darstellung – ideal für B2B. Beide Formate erfüllen die EN 16931. Eine einfache PDF-Rechnung ist ab 2027 nicht mehr ausreichend.

Warum CERTISCAN statt manueller Prüfung?

Der CERTISCAN E-Rechnungs-Validator zeigt fehlende Angaben. Die CERTISCAN E-Rechnungs-Lösung ab 29 €/Monat erstellt Rechnungen automatisch im korrekten Format: XRechnung für öffentliche Aufträge, ZUGFeRD für B2B, mit automatischer Pflichtfeldprüfung und GoBD-konformer Archivierung.

Im Facility Management mit vielen Einzelrechnungen pro Standort ist die automatisierte E-Rechnung besonders wertvoll: weniger Fehler, schnellerer Zahlungseingang und revisionssichere Dokumentation.

Berechnung geprüft von Christoph Schulz, Gründer CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: März 2026.

E-Rechnung validieren: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
XRechnung-ErstellungAutomatischNeinNein
ZUGFeRD-ErstellungAutomatischNeinNein
Pflichtfeld-PrüfungAutomatischManuellFehleranfällig
Leitweg-ID Verwaltung
MwSt.-BerechnungAutomatischManuellFehleranfällig
GoBD-Archivierung
Vorsteuerabzug sicherFraglichFraglich
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über E-Rechnungen wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Die E-Rechnungspflicht basiert auf mehreren Rechtsgrundlagen:

  • § 14 UStG: Pflichtangaben auf Rechnungen (Name, Anschrift, Steuernummer, Rechnungsnummer, Datum, Entgelt)
  • E-Rechnungs-Verordnung (ERechV): B2G-Pflicht seit 27.11.2020
  • Wachstumschancengesetz 2024: B2B-E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 (Empfang), ab 01.01.2027 (Versand)
  • EN 16931: Europäische Norm für das semantische Datenmodell
  • GoBD: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern

Zeitplan der E-Rechnungspflicht

  1. Ab 01.01.2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
  2. Ab 01.01.2027: Unternehmen über 800.000 € Umsatz müssen E-Rechnungen versenden
  3. Ab 01.01.2028: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden
  4. B2G bereits Pflicht: Öffentliche Auftraggeber akzeptieren nur noch XRechnung

Häufige Fehler bei E-Rechnungen

  • Fehlende Leitweg-ID: Bei öffentlichen Aufträgen Pflicht – ohne wird die Rechnung abgelehnt
  • Fehlender Leistungszeitraum: Muss angegeben werden, auch wenn identisch mit Rechnungsdatum
  • Falsche USt-IdNr.: Ungültige oder fehlende USt-IdNr. gefährdet den Vorsteuerabzug
  • Rechnerische Fehler: Netto + MwSt. ≠ Brutto führt zur Beanstandung
  • Falsches Format: PDF allein gilt ab 2027 nicht mehr als E-Rechnung

Formate im Vergleich

  • XRechnung: Reines XML, B2G-Standard, maschinenlesbar, keine visuelle Darstellung
  • ZUGFeRD 2.x: PDF + eingebettetes XML, B2B-freundlich, EN-16931-konform
  • PDF (klassisch): Ab 2027 nicht mehr ausreichend für B2B in Deutschland
  • EDI: Weiterhin zulässig bei bilateraler Vereinbarung

Praxistipps für Unternehmen

  • Prüfen Sie jede Rechnung auf Vollständigkeit der Pflichtangaben (§ 14 UStG)
  • Verwenden Sie für B2G immer XRechnung mit Leitweg-ID
  • Archivieren Sie E-Rechnungen GoBD-konform (10 Jahre, unveränderbar)
  • Stellen Sie sicher, dass Netto + MwSt. = Brutto korrekt berechnet ist
  • Nutzen Sie CERTISCAN für automatische Erstellung und Validierung

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Häufig gestellte Fragen

Welche Pflichtangaben muss eine E-Rechnung enthalten?+
Nach § 14 UStG: Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungszeitraum, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?+
XRechnung ist ein reines XML-Format (Pflicht für öffentliche Auftraggeber). ZUGFeRD kombiniert PDF mit eingebettetem XML – ideal für B2B. Beide erfüllen die EN 16931.
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?+
Ab 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen über 800.000 € Umsatz E-Rechnungen versenden. Ab 01.01.2028 gilt die Pflicht für alle.
Was ist eine Leitweg-ID?+
Eine eindeutige Kennung des öffentlichen Auftraggebers im E-Rechnungsverkehr (B2G). Format: 04011-XXX-XX. Ohne Leitweg-ID wird die Rechnung an öffentliche Stellen abgelehnt.
Was passiert bei fehlenden Pflichtangaben?+
Der Vorsteuerabzug kann versagt werden. Die Rechnung muss korrigiert werden. Bei öffentlichen Aufträgen wird die Rechnung zurückgewiesen. Im schlimmsten Fall drohen Nachzahlungen plus Zinsen.
Ist eine PDF-Rechnung noch gültig?+
Bis Ende 2026 ja (Übergangsregelung). Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen über 800.000 € Umsatz strukturierte E-Rechnungen (XRechnung oder ZUGFeRD) versenden. Eine reine PDF reicht dann nicht mehr.
Was bedeutet GoBD-konform?+
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern: Rechnungen müssen unveränderbar, nachvollziehbar und 10 Jahre lang aufbewahrt werden. CERTISCAN archiviert GoBD-konform.
Muss die MwSt.-Berechnung auf der Rechnung stimmen?+
Ja, Nettobetrag + MwSt.-Betrag muss exakt den Bruttobetrag ergeben. Rundungsdifferenzen führen zur Beanstandung durch den Empfänger oder das Finanzamt.
Brauche ich eine USt-IdNr. auf der Rechnung?+
Ja, entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. des Rechnungsstellers ist Pflicht (§ 14 Abs. 4 UStG). Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist die USt-IdNr. beider Parteien erforderlich.
Wie hilft CERTISCAN bei E-Rechnungen?+
CERTISCAN erstellt E-Rechnungen automatisch im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format, prüft Pflichtfelder, berechnet MwSt. korrekt und archiviert GoBD-konform. Ab 29 €/Monat.

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