Prüfen Sie in 2 Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit Juli 2023 in Kraft und setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, eine sichere interne Meldestelle einzurichten, über die Beschäftigte Verstöße gegen geltendes Recht melden können, ohne Repressalien befürchten zu müssen.
Die Anforderungen umfassen unter anderem: Einrichtung eines sicheren Meldekanals, Bestätigung des Eingangs innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung an den Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten sowie umfassende Dokumentations- und Vertraulichkeitspflichten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.
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